Abnahmeverpflichtung, Abnahmeverpflichtung, Darlehen auszahlen lassen ( innerhalb der Abnahmefrist )
Abnahmeverpflichtung, Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Abnahmefrist, auszahlen zu lassen. Zuvor müssen selbstverständlich auch die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt worden sein.
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