Abschreibung, Absetzung für Abnutzung ( AfA ) = Absatz des Wertverlustes von Wirtschaftsgütern. Angeschaffte Wirtschaftsgüter, auch Immobilien, unterliegen im Laufe ihrer Nutzung einem Wertverlust. Dieser Wertverlust kann steuerlich geltend gemacht werden; Grundlage hierfür sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Bauherr oder Erwerber einer Immobilie, die vermietet wird, kann die Art der Abschreibung wählen: Linear oder degressiv.