Eine Abtretung ist eine Übertragung von Forderungen und Rechten vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger (Darlehensgeber) durch ein Vertragswerk.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Abtretung einer Grundschuld bei Umschuldungen. In diesem Fall kann auf die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen Darlehengebers verzichtet werden, was dann letztendlich auch zu Kostenersparnissen führt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen (z.B. Kosten, Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit, etc. ).