Anderkonto, Bankkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die einem besonderen Standesrecht unterliegen ( z.B. Notare ), eröffnet wird - zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, auch wenn die zur Sicherheit bestellte Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.