Anderkonto


Anderkonto, Bankkonto, Notaranderkonto, das vorübergehende Verwahren von Fremdgeldern

Anderkonto, Anderkonto, Bankkonto, Notaranderkonto, das vorübergehende Verwahren von Fremdgeldern

Anderkonto, Bankkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die einem besonderen Standesrecht unterliegen ( z.B. Notare ), eröffnet wird - zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, auch wenn die zur Sicherheit bestellte Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

lexikon-bauen.de kann keine Haftung für die Nutzung oder Nichtnutzung, auch nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der gemachten Angaben und Beschreibungen übernehmen. Sie sind für den privaten Gebrauch bestimmt.
Anderkonto
Index:
A B C D E F G H I
J K L M N O P Q R
S T U V W X Y Z #