Als anerkannte Regeln der Technik werden alle bautechnischen Vorgehensweisen bezeichnet, die wissenschaftlich anerkannt sind und sich im langjährigen Praxiseinsatz bewährt haben. Jede Bauleistung, die diesen Regeln nicht entspricht, oder nur ungenügend entspicht, kann als mangelhaft ( Mangel ) bewertet werden.
In diesem Fall kann der Bauherr Gewährleistungsansprüche geltend machen oder auch Zahlungen einbehalten.