Architektenvertrag


Architektenvertrag, Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr

Architektenvertrag, Architektenvertrag, Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr

Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung im Normalfall zwischen dem Architekten und dem Bauherr. Darin werden Umfang sowie Vergütung - Bezahlung der Architektenleistungen festgelegt. Grundlage ist die so genannte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die je nach Gebäudeart und Schwierigkeit des Objektes die Höhe des Architektenhonorars festlegt. Wichtig hierbei sind genaue Vereinbarungen über den Leistungsumfang. Standardisierte Vertragsformulare helfen auch bei der Festlegung der Inhalte. Der Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Die Schriftform, ist in jedem Falle zu empfehlen.

lexikon-bauen.de kann keine Haftung für die Nutzung oder Nichtnutzung, auch nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der gemachten Angaben und Beschreibungen übernehmen. Sie sind für den privaten Gebrauch bestimmt.
Architektenvertrag
Index:
A B C D E F G H I
J K L M N O P Q R
S T U V W X Y Z #
Haus, Bauen, Fertighaus, Zinsen, Darlehen, Hypothek, Geld, Kaufen, Informationen