Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung im Normalfall zwischen dem Architekten und dem Bauherr. Darin werden Umfang sowie Vergütung - Bezahlung der Architektenleistungen festgelegt. Grundlage ist die so genannte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die je nach Gebäudeart und Schwierigkeit des Objektes die Höhe des Architektenhonorars festlegt. Wichtig hierbei sind genaue Vereinbarungen über den Leistungsumfang. Standardisierte Vertragsformulare helfen auch bei der Festlegung der Inhalte. Der Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Die Schriftform, ist in jedem Falle zu empfehlen.