Die Auflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den rechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für den Käufer von großer Bedeutung, da die endgültige Umschreibung des Eigentums eine gewisse Zeit dauert und in diesem Zeitraum der Verkäufer noch als Eigentümer vermerkt ist. Belastungen oder Verfügungen über das Grundstück können ab dem Zeitpunkt der Auflassungsvormerkung nur noch mit Zustimmung des Auflassungsberechtigten, dem Grundstückskäufer durchgeführt werden. Die Auflassung ist die Einigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Grundstücks über den Übergang des Eigentums an den Käufer. Die Auflassung erfolgt meist im Rahmen des Kaufvertrages und muss von einem Notar notariell beurkundet werden. Beide Vertragsparteien müssen hierbei anwesend sein.