Ausfallbuergschaft


Ausfallbürgschaft, Bürge, Ausfall seiner Forderung

Ausfallbuergschaft, Ausfallbürgschaft, Bürge, Ausfall seiner Forderung

Ausfallbürgschaft, Hier haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, dass zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung auch endgültig eingetreten ist.

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