Jedem Hausbau geht das förmliche und schriftliche Gesuch/Bauantrag auf die Ausführung des Bauvorhabens voraus. Von Bundesland zu Bundesland sieht der Formular/Formularsatz anders aus. Wichtig ist, dass der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird, da andernfalls der Bauantrag vom Amt abgelehnt werden, zumindest aber die Bearbeitung sich verzögern kann. Ein Bauantrag darf nur von Personen eingereicht werden, die die Vorlageberechtigung für selbigen haben. Das sind z.B. Architekten und Bauingenieure. Grundsätzlich gehören zum Bauantrag eines Einfamilienhauses neben dem formalen Antrag ein Lageplan und Übersichtsplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnung der Grundflächen und Geschossflächenzahl, des umbauten Raumes und der Nutz- und Wohnflächen, der Nachweis der erforderlichen PKW-Einstellplätze, die bautechnischen Nachweise (Statik) sowie Wärme- und Schallschutznachweise.