Dritte, die Schäden auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahmen erleiden könnten, werden durch die Bauherren-Haftpflichtversicherung abgedeckt, so dass der Bauherr nicht mehr haftbar gemacht werden kann. (Unfälle von Handwerkern werden aber i.d.R. von deren Versicherung abgedeckt.). Voraussetzung dafür ist hierbei, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung nicht in eigener Regie, sondern einem Dritten übertragen wird. Versichert ist der Bauherr bis zur Bauabnahme, längstens jedoch bis zum Einzug in das Haus. Ausgenommen von dieser "Bauherren Haftpflichtversicherung" sind Eigenschäden des Bauherrn.