Bezugsfertigkeit


Bezugsfertigkeit, ab wann Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann

Bezugsfertigkeit, Bezugsfertigkeit, ab wann Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann

Bezugsfertigkeit. Der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach ( allgemeiner Auffassung ) den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann. Für die Frage der Zumutbarkeit ist alleine der Grad der Fertigstellung der Wohnung maßgebend. Es kommt nicht auf die bauaufsichtliche Schlussabnahme an.

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