Bodenrichtwert: Auf Grund der Kaufpreissammlung sind für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens jedoch für erschließungsbeitragspflichtiges oder -freies Bauland, zu ermitteln ( Bodenrichtwerte ). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte werden veröffentlicht. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.