Buergschaftsgebuehr


Bürgschaftsgebühr, wird für die Bürgschaft dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt

Buergschaftsgebuehr, Bürgschaftsgebühr, wird für die Bürgschaft dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt

Die Bürgschaftsgebühr wird im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt. Dabei erhebt im Normalfall der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie für den entstandenen Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr ( Avalgebühr ), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird. Sie liegt im Regelfall zwischen 1/2 und 1 % des verbürgten Betrages / der verbürgten Summe pro Jahr.

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