Dienstbarkeiten


Dienstbarkeiten, sind dingliche Rechte auf beschränkte Nutzung

Dienstbarkeiten, Dienstbarkeiten, sind dingliche Rechte auf beschränkte Nutzung

Dienstbarkeiten, sind dingliche Rechte auf beschränkte Nutzung, z.B. an einem fremden Grundstück. Hierbei wird unterschieden zwischen Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und Niessbrauchrechten.

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