Erstrangige Darlehen sind Darlehen, die an erster Stelle im Grundbuch stehen, Sie bieten dem Darlehensgeber die größte Sicherheit, da bei einer möglichen Zwangsversteigerung seine Ansprüche als erstes abgegolten werden müssen. Erstrangige Darlehen sind meist zinsgünstiger als zweitrangige Darlehen.