Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und dient dem Darlehensgeber zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Darlehen. Die Grundschuld ähnelt der Hypothek und wird ins Grundbuch eingetragen. Sie berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Zuge der Zwangsvollstreckung zu verwerten, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig ist. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek abstrakt, das heißt, Sie ist an das Bestehen einer Forderung nicht gebunden. Auch wenn die Darlehensschuld getilgt ist, besteht die Grundschuld in voller Höhe weiter. Erst durch Antrag wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht und verliert damit ihre Wirkung. Heutzutage werden aus Vereinfachungs- und Kostengründen nur noch Grundschulden ins Grundbuch eingetragen.