Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und dient dem Darlehensgeber zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem vergebenen Darlehen. Die Hypothek ähnelt der Grundschuld und wird ins Grundbuch eingetragen. Sie berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Zuge der Zwangsvollstreckung zu verwerten, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig geworden ist. Die Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld akzessorisch, d. h. Sie ist abhängig von der zugrundeliegenden Forderung. Sobald die Darlehenschuld getilgt ist, existiert die Hypothek nicht mehr. Auch wenn nur ein Teil des Darlehens abgezahlt worden ist, verringert allein dieser Teil schon die Hypothek. In der Praxis werden allerdings Hypotheken so gut wie nicht mehr verwendet, da sie im Gegensatz zur Grundschuld kostenintensiver und schwieriger in ihrer Handhabung sind.