Konventionalstrafe, Konventionalstrafe, für den Fall der Nichteinhaltung eines Vertrages
Konventionalstrafe: Vergütungsbetrag, der im Fall der Nichteinhaltung eines Vertrages oder eines Vertragsteiles fällig wird ( z.B. eines Fertigstellungsdatums ). Die Konventionalstrafe muss im Vertragswerk ausdrücklich vereinbart werden.
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