Notargebuehren


Notargebühren, fallen beim Immobilienerwerb für den Käufer an.

Notargebuehren, Notargebühren, fallen beim Immobilienerwerb für den Käufer an.

Jeder Immobilienkauf wird notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen. Die Kosten, die dabei entstehen, trägt der Käufer. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Kaufpreis und von der Art der anfallenden Geschäftsvorgänge ( z.B. Eintragung der Auflassung usw. ). Inklusive der notariellen Beurkundung, der Grundbuchkosten und der Grundpfandrechtsbestellung beträgt die Gebühr etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises.

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