Mit Zinsfestschreibung nennt man den den Zeitraum, über den im Darlehensvertrag ein fester Zinssatz vereinbart worden ist. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Zins, entsprechend der Marktlage dann neu verhandelt. Bei Neubauten z.B. kann der Darlehensnehmer die Zinsen bei 1 % Anfangstilgung auch bis 30 Jahre bzw. für die volle Laufzeit festschreiben lassen. Dies bietet den grossen Vorteil einer sicheren / stabilen Kalkulation der langfristigen monatlichen Belastung. Insbesondere in Zeiten sehr niedriger Zinsen, ist eine lange Zinsfestschreibung für den Darlehensnehmer sehr interessant.