Zusatzsicherheiten
Zusatzsicherheiten, weitere Sicherheiten zur Darlehensgewährung erforderlich
Zusatzsicherheiten, Zusatzsicherheiten, weitere Sicherheiten zur Darlehensgewährung erforderlich
Weitere Zusatzsicherheiten sind dann erforderlich, wenn die üblichen / vorhandenen Sicherheiten nicht für die Darlehensgewährung ausreichen. Dazu gehören u.a. Bürgschaften von Banken oder von den Arbeitgebern. Auch Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Bausparverträgen oder die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren etc..
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